Zuletzt gab es für alle Anleger eine Ausschüttung um 2,10€ pro Anteil, welche Valuta 06.11.2019 gutgeschrieben wird.
Wäre es nicht sinnvoller die Erträge zu reinvestieren?
Natürlich wäre es viel sinnvoller, wenn man die Gelder unversteuert im Fonds belassen könnte. Der Zinseszins und die Steuerstundung bringen dann das Vermögen ordentlich nach vorne. Leider hat der Gesetzgeber dies vor einigen Jahren geändert. Selbst wenn wir also NICHTS ausschütten würden, müsste trotzdem eine Steuer vom Anleger an das Finanzamt abgeführt werden. Damit unsere Anleger im Zweifel die zu entrichtende Steuer auch bezahlen können, haben wir uns entschieden jährlich eine Ausschüttung vorzunehmen.
Muss ich mich um die Wiederanlage selbst kümmern?
Wer sein Fondsdepot kostengünstig über die FFB eingerichtet hat, muss sich um nichts kümmern. Die Ausschüttung wird automatisch in neue Fondsanteile investiert, außer man würde dies kategorisch ausschließen. Die Steuer muss allerdings trotzdem vom Anleger abgeführt werden. Wer also die Ausschüttungen tatsächlich benötigt, sollte dies im Depot frühzeitig umsetzen oder einen Freistellungsauftrag direkt online einrichten, um unnötige Kosten (hier Steuern) zu vermeiden. In unserem Blog unter „wichtige Tipps“ finden Sie für Ihr kostengünstiges FFB-Depot eine einfache Anleitung „Einrichtung Freistellungsauftrag“
Was ist bei einem Sparplan zu beachten?
Auch hier sollte der Sparer die Ausschüttung wieder anlegen, damit die langfristigen Sparziele auch tatsächlich erreicht werden. Die Sparrate sollte so gewählt sein, dass die monatlichen Raten auch wirklich durchgehalten werden können. Zusätzliche Zahlungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, das angepeilte Ziel auch früher zu erreichen. Ist am Ende eines Monats doch noch Geld auf dem Konto, sollte dieses auch investiert werden. Andernfalls gibt man es für Dinge aus, welche man in der Regel dann doch nicht wirklich benötigt. Sparpläne sind bei der FFB übrigens kostenfrei möglich.
Was ist bei einem Auszahlplan zu beachten?
Hier sollte das Geld aus der Ausschüttung „NICHT“ reinvestiert werden, sondern die monatliche Auszahlung im Vorfeld entsprechend reduziert werden. Auch Auszahlpläne sind bei der FFB frei von Kosten (Stand vom 05.11.2019).